Mit unserer Datenschutzerklärung informieren wir über die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Angebot.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der «swiss event corporation ag» mit Hauptsitz in Fehraltorf ZH (nachfolgend «event ag» genannt) und ihren Kunden sowie Partnern über die in der Offerte umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden und Partnern sind nicht anwendbar, sofern sie nicht gesamthaft oder im Einzelnen von der event ag ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
1.3 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Einzelverträgen haben die Einzelverträge Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB.
1.4 Mit Bestätigung des Einzelvertrages oder mit der Nutzung der Leistungen, welche die event ag über ihre Verkaufskanäle erbringt, anerkennt der Kunde die AGB in der aktuell gültigen Ausgabe vollumfänglich und unverändert.
2. UMFANG UND AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die auf der Grundlage der schriftlichen Offerte vereinbarte Leistung.
2.2 Angebote der event ag sind bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die event ag freibleibend. Nach Ablauf der im Angebot aufgeführten Gültigkeitsdauer erlischt jeglicher Anspruch auf Verfügbarkeit des offerierten Materials / der offerierten Dienstleistung. Die event ag ist zudem berechtigt, jederzeit einen Artikel zu ersetzen, welcher denselben Zweck erfüllt.
2.3 Wird nach Annahme der Offerte durch den Kunden auf seinen Wunsch der Umfang der vereinbarten Leistung erweitert, so sind die entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen durch den Kunden mit den vereinbarten Stundenansätzen zusätzlich zu bezahlen. Der Mehraufwand wird von der event ag nach Abschluss der Mehraufwendungen in Rechnung gestellt. Im Falle von Mietsachen erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel bei Rückgabe der Ware.
2.4 Die event ag behält sich vor, Aufträge ohne nähere Begründung abzulehnen.
2.5 Die event ag ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
2.6 Ein Angebot der event ag kann ohne schriftliche Einwilligung der event ag weder ganz noch teilweise vom Kunden auf Dritte übertragen werden und ausschliesslich der Vertragspartner hat Anspruch auf die im Angebot definierten Konditionen.
2.7 Die event ag hat die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen. Die geschuldete Leistung bemisst sich nicht an einem im Voraus festgelegten Arbeitsresultat.
2.8 Die event ag zeigt dem Kunden erkennbare Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. Sie informiert den Kunden ausserdem über alle Weiterentwicklungen, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Änderung der Leistungen angezeigt erscheinen lassen.
2.9 Die event ag verpflichtet sich und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der betrieblichen Vorschriften des Kunden, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung.
2.10 Die Transportdienstleistung der event ag stellt eine Nebenpflicht dar. Die event ag kann hierfür ein Transportunternehmen beauftragen. Die Transportkosten gehen in jedem Fall zulasten des Kunden (ausgenommen vereinbarte Webshopbestellungen). Bei einem Postversand zum Pauschalpreis können bis zu 30 kg Gewicht und Längen bis 250 cm oder gemäss Grössenbeschränkung des Spediteurs versendet werden. Die event ag haftet nicht für durch externe Dienstleister verursachte verspätete Zustellungen. Die Anlieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf den Vortag des ersten Einsatztages und bis zur Bordsteinkante am Zielort. Mehraufwendungen für eine Auslieferung ins Gebäude oder auf die Etage werden separat verrechnet.
2.11 Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von CHF 20.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung per E-Mail oder Telefon die Summe des Auftrages weniger als CHF 100.00 (exkl. MwSt) beträgt.
3. EIGENTUM
3.1 Sämtliches Material samt Zubehör und Kleinmaterial ist Eigentum der event ag. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
3.2 Der Kunde darf weder durch den Verkauf noch Abtretung noch in anderer Weise über die im Eigentum der event ag stehenden Materialien verfügen. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen des Mietmaterials sind gegenüber der event ag unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze des Eigentums der event ag oder Schäden, die durch Ausfall der Geräte, aus welchen Gründen auch immer, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. MIETBEDINGUNGEN
4.1 Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der in der Offerte angegebenen und vom Kunden akzeptierten Überlassungsdauer.
4.2 Die event ag kann eine Vorauszahlung innert einer bestimmten Frist für die Miete verlangen. In diesem Fall steht der Mietvertrag mit dem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde die verlangte Vorauszahlung in der vereinbarten Frist leistet. Erfolgt die Vorauszahlung nicht fristgemäss, kommt der Mietvertrag nicht zustande und die event ag kann anderweitig über die Mietsachen verfügen. Der säumige Kunde hat eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 30% des Mietpreises zu bezahlen.
4.3 Die event ag verpflichtet sich, die Mietsachen in einem dem Verwendungszweck entsprechenden und gehörigen Zustand zu übergeben. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietsachen mehrfach eingesetzt werden und zum Zeitpunkt der Übergabe in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen sind. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigen.
4.4 Der Kunde ist selbst für die korrekte Wiedergabe seiner Inhalte auf den dafür vorgesehenen und gemieteten Geräten verantwortlich. Ausgenommen davon sind von der event ag produzierte Inhalte.
4.5 Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift des Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial selbst geprüft hat, oder anerkennt andernfalls die Funktionsprüfung eines event ag Mitarbeitenden. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt (siehe Ziffer 8.).
4.6 Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung und zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsachen. Insbesondere muss die Mietsache ausreichend vom Publikum abgeschirmt und bei Open Air Veranstaltungen vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften sind strikte einzuhalten. Jede Veränderung der Mietsache oder das Abdecken oder Entfernen des event ag-Firmenlogos ist untersagt. Im Widerhandlungsfall trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache in ihren ursprünglichen Zustand.
4.7 Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsachen nicht an Dritte weitergegeben werden und trifft die zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl.
4.8 Der Kunde hat die Mietsache zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rücksendung per Post hat am darauffolgenden Werktag per A-Post/Priority zu erfolgen. Der Kunde haftet bei verspäteter Rückgabe für jeden angebrochenen Tag mit Faktor 0.5/Tag. Die event ag behält sich vor, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.
4.9 Der Kunde haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsachen für deren Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Sämtliche, dem Kunden überlassene Mietsachen stehen im ausschliesslichen Eigentum der event ag (siehe Ziffer 3.).
4.10 Die event ag ist zudem berechtigt, zusätzlichen Aufwand für die Wiederinstandstellung oder Reinigung des zur Verfügung gestellten Materials in Rechnung zu stellen.
4.11 Bei der Miete von LED-Screens garantiert die event ag eine maximale Fehlerzahl von 0.0015%. Leuchtende Pixelfehler oder mehr als ein defekter Pixel nebeneinander werden vor der Abnahme ausgetauscht. Sollte während des Betriebs ein Fehler entstehen, so ist die Reparatur vor Ort gratis. Der Anfahrtsweg und ev. benötigte Hebebühne werden in Rechnung gestellt. Sofern kein Pikettdienst gebucht ist, kann die event ag keine Reaktionszeiten garantieren. Wird vom Kunden ein Pixelfehler-freier LED-Screen gewünscht, so erhöht sich die Materialmiete (pro LED-Cabinet) um 10%.
5. BEWILLIGUNGEN
5.1 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Bewilligungen, Konzessionen oder Lizenzen für den ordnungsgemässen Betrieb der von der event ag zur Verfügung gestellten Gegenstände einzuholen und die damit verbundenen Gebühren zu bezahlen.
5.2 Temporäre Bauten im Freien (auch LED-Anhänger) benötigen eine behördliche Bewilligung. Gerne beschafft die event ag im Kundenauftrag die nötigen Bewilligungen oder hilft unterstützend.
6. VERSICHERUNGEN
6.1 Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die von der event ag gemieteten Gegenstände ausreichend gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl ist der Kunde verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
7. RÜCKTRITT / ANNULLIERUNG
7.1 Annulliert der Kunde eine(n) bereits bestätigte Miete / Auftrag, betragen die Annullationskosten:
bis 20 Tage vor Mietbeginn: 30% von der Auftragssumme
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% von der Auftragssumme
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75% von der Auftragssumme
danach 100% von der Auftragssumme
7.2 Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör sowie Zumietung von Material und Personal werden in jedem Fall voll verrechnet. Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind.
7.3 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der event ag.
7.4 Die event ag kann aus wichtigen Gründen jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschliessend Zahlungsverzug des Kunden, seit Annahme der Offerte geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für die event ag unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlung usw.
7.5 Falls ein Auftrag ausschliesslich aufgrund höherer Gewalt storniert werden muss, erhält der Kunde die Möglichkeit, den Auftrag einmalig um max. zwölf Monate zu verschieben, ohne die Annullationskosten zu bezahlen, sofern er bereits die vertraglich vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
8. MÄNGELBESEITIGUNG
8.1 Der Kunde hat die von der event ag zur Verfügung gestellten Gegenstände bei Erhalt zu prüfen. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfällt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
8.2 Ist in der Offerte ein bestimmtes Arbeitsergebnis schriftlich vereinbart worden, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die event ag. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde auch Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Kunde zur Erbringung der ordnungsgemässen Leistung aufgewendet hat, ist ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 16.
8.3 Allfällige während der Mietdauer notwendigen Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen nur von der event ag oder einer von dieser bezeichneten Person durchgeführt werden. Vor und nach der Rückgabe der Mietsache erforderliche Reparaturen werden auf Kosten des Kunden vorgenommen, sofern die Reparatur auf übermässige Abnützung durch den Kunden zurückzuführen ist.
9. VERKAUFSBEDINGUNGEN
9.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht explizit anders deklariert, in Schweizer Franken (CHF) und sind zuzüglich geltender MwSt.
9.2 Das Material ist umgehend nach Erhalt auf allfällige Schäden oder Mängel zu prüfen. Transportschäden sind bei Erhalt unverzüglich dem Transportunternehmen anzuzeigen.
9.3 Produkte aus dem Standardsortiment (Lagerartikel der event ag) können nur innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden, sofern:
- es zum Zeitpunkt der Bestellung Lagerartikel der event ag sind.
- es keine Spezial-Bestellung /-Anfertigung für einen Kunden ist.
- sich der/die Artikel in ungeöffneter Originalverpackung befindet/n.
9.4 Befindet sich ein Artikel aus dem Standardsortiment bei der Rückgabe in geöffneter oder beschädigter Originalverpackung, so erfolgt ein Abzug von mindestens 10% des Warenwerts.
9.5 Die Portokosten für eine Rücksendung von Artikeln gehen generell zu Lasten des Absenders, es sei denn es handelt sich um ein Verschulden der event ag.
9.6 Für sämtliche Rücknahmen (sofern nicht durch die event ag verschuldet) verrechnet die event ag eine Umtriebsgebühr von 10% der Auftragssumme, jedoch mindestens CHF 50.- zzgl. MwSt.
9.7 In folgenden Fällen ist eine Rücknahme ausgeschlossen:
- Beschädigte Artikel
- Keine Originalverpackung vorhanden
- Fehlendes Zubehör
- Speziell für den Kunden bestellte Artikel
- Elektronische Software-Lizenzen
9.8 Für Annullationen wird eine Stornierungsgebühr in der Höhe von 5% der Auftragssumme, mindestens jedoch CHF 20.- verrechnet. Im Falle eines unbestimmten Lieferverzugs einer Ware kann der Kunde von einem Kaufvertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um eine Spezialanfertigung /-bestellung oder eine Direktlieferung durch einen Lieferanten der event ag handelt. Die event ag erstattet in diesem Fall den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags. Zahlungsgebühren können ebenfalls nicht rückerstattet werden.
9.9 Die event ag gewährt auf sämtliche Neuartikel die vom Hersteller geleistete Garantie, soweit das Schweizer Gesetz keine andere Regelung vorschreibt. Erfüllungsort ist immer der Sitz der event ag. Die Transportkosten zur event ag gehen zu Lasten des Kunden (Bring-In-Garantie).
10 INSTALLATIONS- / SERVICE- / WARTUNGSBEDINGUNGEN
10.1 Abgeschlossene Installationen sind durch den Kunden abzunehmen und schriftlich zu bestätigen. Allfällige Beanstandungen sind unverzüglich zu melden. Nach erfolgter Abnahme gelten folgende Garantieleistungen auf installierte Produkte:
- 24 Monate Bring-in-Garantie für die Reparatur an defektem oder mangelhaftem Material (inkl. Ersatzteile & Arbeitsstunden).
- Nachkontrolle nach 3-monatiger Betriebszeit sowie Behebung von allfälligen Pixelfehlern (inkl. Arbeitsstunden, exkl. Wegkosten).
10.2 Die Zugänglichkeit zum Standort der Installation ist durch den Kunden zu gewährleisten bzw. allfällige Kosten durch ihn zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für allfällige spätere Reparatur- & Wartungsarbeiten vor Ort.
10.3 Die Wegkosten (Fahrzeit und Spesen) zur Behebung einer Störung oder Wartung trägt, sofern nicht explizit anderes vereinbart, der Kunde.
10.4 Die Stromzufuhr zur Betreibung einer Installation sowie entsprechende Anschlussarbeiten sind Sache des Kunden.
10.5 Allgemeine Garantieleistungen gelten für die Nutzung innerhalb einer Gerätetemperatur von -10 bis +68 °C.
10.6 Die event ag haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden. Ebenfalls ist die Haftung für allfällige Einnahmeneinbussen Dritter aufgrund von Ausfällen bis zur Behebung einer Störung oder Fertigstellung einer Wartung ausgeschlossen.
10.7 Die event ag bietet ein umfangreiches Service- & Wartungsangebot für Installationen an. Der Umfang dieser Leistungen ist in einem separaten Vertrag zu vereinbaren.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / -VERZUG
11.1 Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung an den Kunden für die von der event ag erbrachten Leistungen auf der Basis der Offerte. Zusätzliche, nach Annahme der Offerte vom Kunden gewünschte Leistungen sowie Material, werden zusätzlich verrechnet.
11.2 Wird nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen (inkl. MwSt.) der event ag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zu bezahlen. Die Zahlungen haben in Schweizer Franken zu erfolgen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
11.3 Die event ag behält sich das Recht vor, Aufträge für Neukunden oder unter besonderen Voraussetzungen nur gegen Voraus-/ Barzahlung auszuführen.
11.4 Die event ag ist dazu berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 50% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss (Mietauftrag)
- 60-100% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss (Kauf-/Installationsauftrag)
11.5 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen der event ag ist ausgeschlossen.
11.6 Die von der event ag gewährten Rabatte auf den ordentlichen Mietbetrag gelten nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist. Es gilt das Valutadatum des Zahlungseinganges bei der event ag.
11.7 Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beglichen, so erhält der Kunde eine erste Zahlungserinnerung. Bleibt die neu gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt, so verfallen sämtliche gewährten Konditionen mit dem Versand der zweiten Mahnung. Dies gilt unabhängig einer allfällig geleisteten Anzahlung des Auftrages. Zudem ist die event ag dazu berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges in Rechnung zu stellen. Bleibt der ordentliche Mahnungsprozess erfolglos, so wird auf Kosten des Kunden ein Inkassoverfahren eingeleitet.
11.8 Der Kunde bestätigt mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich über die Zahlungsbedingungen informiert worden zu sein.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Kunden bleiben sämtliche Gegenstände, die gemäss Offerte von der event ag hergestellt bzw. bearbeitet und/oder an den Kunden verkauft wurden, im Eigentum der event ag (für Mietsachen siehe Ziffer 4.).
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oder Arrestierung oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn sofort der event ag zu melden. Im Falle von Mietsachen, welche der Kunde von der event ag bezogen hat, muss der Kunde das zuständige Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum der event ag an den Mietsachen hinweisen.
13. PERSONALVERPFLEGUNG
13.1 Ist Personal der event ag an der Veranstaltung des Kunden im Einsatz, so stellt der Auftraggeber Verpflegung und ausreichend nichtalkoholische Getränke zur freien Verfügung.
13.2 Für die Verpflegung am Mittag sowie das Abendessen muss je eine warme Mahlzeit angeboten werden. Wird die Verpflegung nicht angeboten, so ist die event ag dazu berechtigt diese Kosten pro Mitarbeiter und Mahlzeit in Rechnung zu stellen.
14. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / NUTZUNGSRECHTE
14.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzungs- und Bearbeitungsrechte («Rechte») an den von der event ag geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere und nicht abschliessend Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum der event ag.
14.2 Die event ag ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt (siehe auch Ziffer 15.).
14.3 Jegliche Verletzung der Rechte wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
14.4 Die event ag behält sich das Recht vor, Foto- oder Videoaufnahmen eines Auftrags als Referenzen auf der Webseite, anderen Plattformen oder anderen Werbemitteln für Eigenwerbung zu nutzen. Wird dies vom Kunden ausdrücklich untersagt, so hat er dies schriftlich der event ag mitzuteilen.
15. HAFTUNG
15.1 Die event ag steht für die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet für damit in Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Im Übrigen, insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne ist die Haftung ausgeschlossen.
15.2 In jedem Fall ist die oberste Haftungsgrenze die vom Kunden entrichtete Vergütung für die Leistungen der event ag.
15.3 Der Kunde stellt die event ag von jeglichen Ansprüchen frei, die aus dem nicht bestimmungsgemässen bzw. unsachgemässen Gebrauch der von der event ag überlassenen Gegenstände resultieren.
15.4 Der Kunde verpflichtet sich, geltende Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Mitarbeitern zur Ausführung eines Auftrages benötigte ausserordentliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen.
16. SACH- UND RECHTSGEWÄHRLEISTUNG
16.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
17. SALVATORISCHE KLAUSEL
17.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
18. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
18.1 Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen, unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufübereinkommens (CISG) und allfällig weiterer Staatsverträge.
18.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen oder anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, welche diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist das zuständige Gericht am Sitz der event ag zuständig, nach Wahl der event ag auch der Sitz oder Wohnsitz des Kunden.